Honorar und Unterlagen

Honorar:

Das Honorar von Privatgutachten und sonstigen Gutachterleistungen ist abhängig von der Objektart, vom Bewertungsanlass und vom Auftragsumfang. Wir vereinbaren das Honorar daher individuell, angepasst an den jeweiligen Gutachtenauftrag. Orientierungsgrößen sind hierbei das aktuell gültige Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und die Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS e.V.).

Unterlagen:

Für die Bewertung sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Objektart nachstehende Unterlagen erforderlich:

In Abstimmung mit dem Auftraggeber können auchTeile der Unterlagen (behördliche Auskünfte) durch denSachverständigen eingeholt werden.

Büro: Fockestraße 4a
04275 Leipzig

Zweigniederlassung: Grünstraße 1b
06895 Zahna-Elster (Zörnigall)